Kolping Bildungs-Consulting Südwestfalen

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Flurförderschein - Angebot bis 31.12.2026

  • Patrick Frohne
  • 07.08.2026
  • News

Neue Regeln für Flurförderzeuge ab 2027 – Jetzt noch vom bisherigen Flurförderschein profitieren

Zum 01.01.2027 wird voraussichtlich der neue DGUV Grundsatz 308-001 in Kraft treten. Damit ändern sich die Anforderungen an die Ausbildung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen grundlegend.

Was ändert sich?

Nach der neuen Regelung soll die Ausbildung künftig fahrzeugbezogen erfolgen. Das bedeutet: Wer beispielsweise auf einem Frontgabelstapler ausgebildet wurde, darf zunächst auch nur diesen Fahrzeugtyp bedienen.

Soll später ein anderer Staplertyp – etwa ein Seitenstapler oder ein Schubmaststapler – gefahren werden, ist dafür voraussichtlich eine erneute vollständige Ausbildung erforderlich.

Für Unternehmen bedeutet das mehr Planungsaufwand und möglicherweise höhere Ausbildungskosten.

Jetzt noch den bisherigen Flurförderschein sichern

Bis zum 31.12.2026 besteht voraussichtlich noch die Möglichkeit, den Flurförderschein nach den bisherigen Vorgaben zu erwerben. Wer diese Chance nutzt, profitiert von einer umfassenden Ausbildung nach den aktuell geltenden Regelungen.

Gerade für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden flexibel einsetzen möchten, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Qualifizierung frühzeitig abzuschließen.

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Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zur Einführung der neuen Vorschriften und sichern Sie sich den Flurförderschein noch zu den bisherigen Ausbildungsbedingungen.

Kolping Bildungs-Consulting Südwestfalen unterstützt Sie mit einer praxisnahen Ausbildung, erfahrenen Ausbildern und einem anerkannten Nachweis – für mehr Sicherheit und Kompetenz im täglichen Einsatz von Flurförderzeugen.

Hinweis:
Die beschriebenen Änderungen basieren auf dem derzeit angekündigten Stand des neuen DGUV Grundsatzes 308-001. Sollten sich bis zum Inkrafttreten Anpassungen ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich über die aktuellen Anforderungen.

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